In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure die als Fluchtweg dienen müssen nach DIN14676 mit RWM ausgestattet sein.

 

Eigentümer mietet RWM

Das Landgericht Magdeburg hat als einziges Gericht entschieden, das die Mietkosten

von RWM als Betriebskosten umlagefähig sind.

Begründung: gemietete Wärme- oder Wasserzähler sind schon lange umlagefähig.

Um sicher zu gehen, sollte man das vorher mit dem Mieter schriftlich vereinbaren.

Der Mieter ist (noch) nicht verpflichtet, die Mietkosten der RWM zu zahlen.

D.h. im schlimmsten Fall bleibt der Vermieter auf diese Kosten sitzen.

Beispiel: 1 RWM mieten: 15,36 €/Jahr Wartung und Service inklusive.

 

Eigentümer kauft RWM Das ist eine Modernisierungsmaßnahme

Gekaufte RWM sind zu 11% der tatsächlichen Kosten auf die Kaltmiete aufzurechnen

und die Installations- oder Wartungskosten sind unter „sonstige Betriebskosten“ umlagefähig.

Der Mieter ist verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

Beispiel: 1 RWM kostet 25,00 € davon 11% = 2,75 €/Jahr auf die Kaltmiete

               plus die jährliche Wartung 8,00 € auf „sonstige Betriebskosten“.

 

 Hier noch ein Film, wie sich Rauch im Hausflur ausbreitet: