Gerne übernehmen wir auch die regelmäßige Wartung für Sie.

 

 Die Rauchmelderpflicht in NRW beinhaltet nicht nur die Installation von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676, sondern

 auch eine jährliche Wartung ist Pflicht. Dies gilt für Eigentümer und Vermieter. Gerade als Vermieter einer Wohnung

 sind Sie für eine einwandfreie Funktion der Rauchmelder verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie die Wartung

 dem Mieter übertragen haben. Sie als Vermieter müssen sicherstellen, das die Rauchmelder tatsächlich nach DIN 14676

 gewartet wurden.

 

 

Wir überprüfen nach DIN 14676

> ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, z.b. von Staub oder Farbe

> das der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist

> ob keine unmittelbaren Gegenstände den Rauchwarnmelder behindern

> ob IST-Standort noch SOLL-Standort des Rauchwarnmelders ist (Position der Rauchwarnmelder gemäß Bestimmungen)

> Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder

> Prüfung der Lautstärke der Rauchwarnmelder

 

Jeder einzelne Rauchwarnmelder wird dokumentiert

 

Die Wartung erfolgt von einer TÜV-zertifizierten "Fachkraft für Rauchwarnmelder"