Gerne übernehmen wir auch die regelmäßige Wartung für Sie.
Die Rauchmelderpflicht in NRW beinhaltet nicht nur die Installation von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676, sondern
auch eine jährliche Wartung ist Pflicht. Dies gilt für Eigentümer und Vermieter. Gerade als Vermieter einer Wohnung
sind Sie für eine einwandfreie Funktion der Rauchmelder verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie die Wartung
dem Mieter übertragen haben. Sie als Vermieter müssen sicherstellen, das die Rauchmelder tatsächlich nach DIN 14676
gewartet wurden.